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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Exkurs: Abfall und REACH- bzw CLP-Verordnung

REACH ist ein eigenes, vom Abfallrecht getrenntes, chemikalienrechtliches Regime. „REACH“ ist die englische Abkürzung für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien („Chemicals“). Dieses Regime findet nicht auf Abfälle Anwendung (siehe Art 2 Abs 2 der REACH-Verordnung, Verordnung [EG] Nr 1907/2006). Dies bedeutet aber nicht, dass REACH die Abfallphase nicht berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die zu erstellenden Expositionsszenarien, die den gesamten Lebenszyklus des Stoffes umfassen müssen.

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