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Dokument-ID: 1192760
1.41 Keine Zulässigkeit der Revision im Verfahren zur aufschiebenden Wirkung nach AWG
Ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde, die von einer Behörde gem § 62 Abs 2b AWG 2002 erlassen wurde, führt nicht zu einer Revision, wenn keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung vorliegen.