1 Grundsätze und Ziele des AWG 2002
Vorsorgeprinzip und Nachhaltigkeitsgrundsatz
Dem AWG 2002 liegen das Vorsorgeprinzip und das Prinzip der Nachhaltigkeit zugrunde. Das Vorsorgeprinzip verlangt, dass Schäden oder Belastungen für Mensch und Umwelt im Voraus – trotz unvollständiger Wissensbasis – vermieden oder zumindest soweit wie möglich verringert werden sollen. Es dient daher der Risiko- und Gefahrenvorsorge. Das Nachhaltigkeitsprinzip hingegen fordert, durch die gleichwertige Verfolgung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklungszielen („Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit“) eine dauerhaft stabile und lebenswerte Gesellschaft zu schaffen (Begriff im Sinne der Brundlandt-Kommission).
Im Speziellen ist die gesamte Abfallwirtschaft nach folgenden Zielen auszurichten (§ 1 Abs 1 AWG 2002):