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Dokument-ID: 468093
5.6 Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004
Pflichtbereich und Andienungszwang
In den Pflichtbereich – im Stmk AWG 2004 „Anschlusspflicht“ genannt – fallen „Siedlungsabfälle“, das sind alle nicht gefährlichen Abfälle aus privaten Haushalten und andere Abfälle zB von Betrieben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Die Siedlungsabfälle werden unterteilt in: