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Dokument-ID: 1197738
1.8 Nationale Importverbote
Die Verbringung von Abfällen zur Verwertung nach Österreich zu Verbrennungsanlagen ist unzulässig, wenn erwiesen ist, dass diese Verbringungen zur Folge hätten, dass inländische Abfälle beseitigt werden müssten oder dass Abfälle in einer Weise zu behandeln wären, die nicht mit dem Bundes-Abfallbewirtschaftungsplan vereinbar ist (§ 69 Abs 7b AWG 2002).