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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Begriffsbestimmungen

Im Anschluss werden einige Begriffe, die für das Seveso-Recht von zentraler Bedeutung sind, näher erläutert.

Betrieb der unteren Klasse

Seveso-Betriebe werden in „Betriebe der unteren Klasse“ oder in „Betriebe der oberen Klasse“ unterteilt. Betrieb der unteren Klasse ist ein solcher, in dem Seveso-Stoffe in Mengen vorhanden sind, die den in Anhang 6 Teil 1 Spalte 2 oder in Anhang 6 Teil 2 Spalte 2 genannten Mengen entsprechen oder diese überschreiten, aber unter den in Anhang 6 Teil 1 Spalte 3 oder Anhang 6 Teil 2 Spalte 3 genannten Mengen liegen. Bei der Feststellung der Mengen ist gegebenenfalls die Additionsregel gemäß Anhang 6 Anmerkung 4 zu beachten.

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