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Dokument-ID: 469522
7.1 Geltungsbereich und Normadressaten iSd Abfallnachweisverordnung
Die Aufzeichnungsverpflichtungen treffen Abfallersterzeuger (von gefährlichen und von nicht gefährlichen Abfällen) und all jene gem § 17 AWG 2002 aufzeichnungspflichtigen Personen, die nicht vom Geltungsbereich der AbfallbilanzVO umfasst sind. Das Begleitscheinsystem und die sonstigen Bestimmungen über gefährliche Abfälle sowie POP-Abfälle treffen alle Abfallbesitzer dieser Abfälle.