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Neu Dokument-ID: 552375

Maria Amon - Hubert Grech - FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5 Nachweis des Abfallendes

Abfallende für Recyclingholz

Für Altholz, das unter diese Verordnung fällt, kann der Nachweis des Abfallendes nur mehr nach diesem Regime erbracht werden. Für das Vorliegen des Abfallendes ist kein gesondertes Verfahren eingeführt worden. Mit dem bestehenden Feststellungsverfahren im AWG 2002 soll das Auslangen gefunden werden.

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