3.4 Das neue Gefahrenmerkmal „HP 14 – ökotoxisch“
Einleitung
Das Chemikalienrecht und die darin verankerten Grundsätze der Einstufung von Stoffen und Gemischen hat sich seit 1. Dezember 2010 für Stoffe sowie seit 1. Juni 2015 für Gemische in Europa und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) grundlegend verändert. Die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Chemikalienrecht ist gefahrenbezogen. Als „Einstufung“ wird die Feststellung bezeichnet, welche intrinsischen gefahrenrelevanten Merkmale einem Stoff oder Gemisch innewohnen (zB explosiv, entzündbar etc) und/oder welche gefahrenrelevanten Eigenschaften ein Stoff oder Gemisch aufweist (zB toxisch, reizend, krebserregend uam).