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Dokument-ID: 469390
2 Vermischungs- bzw Vermengungsverbot
Der Gesetzgeber möchte das „Heruntermischen“ von Abfällen zur Einhaltung bestimmter Schadstoffgrenzwerte vermeiden, daher wurde das Vermischen oder Vermengen eines Abfalls mit anderen Abfällen oder Sachen als unzulässig erklärt.