Neu
Dokument-ID: 1091995
7.10.2 Abfallaufzeichnungen – innerbetrieblicher Transport – gefährliche Abfälle und POP-Abfälle
Beim Transport gefährlicher Abfälle und von POP-Abfällen von einem Standort eines Abfallbesitzers zu einem anderen Standort desselben Abfallbesitzers („innerbetrieblicher Transport“) sind gem § 15 AbfallnachweisVO 2012 entsprechende Abfallaufzeichnungen mitzuführen.