12.6.1 Fristen im Überblick
Folgende Fristen gelten für wesentliche und wichtige Einrichtungen nach dem NISG 2026:
01.10.2026 | Inkrafttreten NISG 2026; Bestimmungen zu den Risikomanagementmaßnahmen inklusive Sicherheit der Lieferkette und Meldepflichten gelten, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde sind möglich |
01.01.2027 | Registrierung muss erfolgt sein |
01.10.2027 | Selbstdeklaration muss erfolgt sein |
01.10.2028 | Cybersicherheitsbehörde kann Einrichtungen zur Prüfung durch unabhängige Stellen auffordern |
30.11.2028 | Frühester Zeitpunkt, zu dem eine wesentliche Einrichtung nach Aufforderung operative und organisatorische Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nachzuweisen hat |
30.09.2030 | Frühester Zeitpunkt, zu dem eine wesentliche oder wichtige Einrichtung Prüfbericht durch unabhängige Stelle nachzuweisen hat; jeweils nur nach Aufforderung; wichtige Einrichtungen nur bei begründeten Hinweisen auf Pflichtverletzungen |