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Verena Becker | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.6.1 Fristen im Überblick

Folgende Fristen gelten für wesentliche und wichtige Einrichtungen nach dem NISG 2026:

01.10.2026

Inkrafttreten NISG 2026; Bestimmungen zu den Risikomanagementmaßnahmen inklusive Sicherheit der Lieferkette und Meldepflichten gelten, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde sind möglich

01.01.2027

Registrierung muss erfolgt sein

01.10.2027

Selbstdeklaration muss erfolgt sein

01.10.2028

Cybersicherheitsbehörde kann Einrichtungen zur Prüfung durch unabhängige Stellen auffordern

30.11.2028

Frühester Zeitpunkt, zu dem eine wesentliche Einrichtung nach Aufforderung operative und organisatorische Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nachzuweisen hat

30.09.2030

Frühester Zeitpunkt, zu dem eine wesentliche oder wichtige Einrichtung Prüfbericht durch unabhängige Stelle nachzuweisen hat; jeweils nur nach Aufforderung; wichtige Einrichtungen nur bei begründeten Hinweisen auf Pflichtverletzungen

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