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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Verbringung zur Beseitigung

Beschränkungen und Verbote

Die Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen – egal, ob Abfälle der Grünen oder der Gelben Liste – innerhalb der EU ist grundsätzlich verboten, es sei denn es wird eine Genehmigung erteilt (Art 4 Abs 1).

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