© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 473141

Georg Fürnsinn - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.11 Einweggeschirr und -besteck, Einwegkunststoffprodukte und Fanggeräte

Einweggeschirr und -besteck unterliegt der Verpackungsverordnung.

Definition Einweggeschirr, Einwegbesteck

Als Einweggeschirr gelten Gefäße und Gegenstände, die in der Regel einmalig zum Kochen, Essen oder Trinken benutzt werden, zB

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop