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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.10 Bepfandete Einweggetränkeverpackungen

Für bepfandete Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall gelten ab 1. Jänner 2025 gemäß der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen insbesondere folgende Verpflichtungen der VerpackVO 2014 nicht:

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