Neu
Dokument-ID: 1127654
5.10 Bepfandete Einweggetränkeverpackungen
Für bepfandete Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall gelten ab 1. Jänner 2025 gemäß der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen insbesondere folgende Verpflichtungen der VerpackVO 2014 nicht: