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Dokument-ID: 469549
7.4 Begleitscheinsystem für gefährliche Abfälle und POP-Abfälle
Wann ist ein Begleitschein erforderlich?
Bei Übergabe an einen Sammler oder Behandler bzw Beförderung dorthin sind die Art und Menge der gefährlichen Abfälle und der POP-Abfälle in einem Begleitschein gemäß Anlage 1 der AbfallnachweisVO 2012 anzugeben. Dabei sind auch besondere Gefahren, die mit der Behandlung verbunden sein können, bekannt zu geben.