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Neu Dokument-ID: 1071089

Andreas Westermayer | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.2 Verfahrensfristen AWG

Da auch die Verwaltungsbehörden von COVID-19 direkt oder indirekt betroffen sind, wurden mit dem 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I Nr 16/2020) sowie an einigen nachfolgenden Änderungsgesetzen für verfahrensrechtliche Fristen bei Verfahren, auf die die Verwaltungsverfahrensgesetze (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl Nr 51/1991, Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl Nr 52/1991 und Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 – VVG, BGBl Nr 53/1991) anzuwenden sind, Änderungen vorgenommen.

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