12.2 Was sind medizinische Abfälle?
Unter „Abfall aus dem medizinischen Bereich“ wird gemäß der ÖNORM S 2104 Abfall verstanden, der aus Einrichtungen stammt, die dem AIDS-Gesetz, Apothekengesetz, Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Hebammengesetz, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, den Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, dem Blutsicherheitsgesetz oder Tierärztegesetz unterliegen sowie Abfall aus medizinischen und veterinärmedizinischen Versuchs-, Untersuchungs- und Forschungsanstalten.