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Dokument-ID: 553373
2.7 Sicherheitstechnische Anforderungen für Problemstoffsammelstellen
Feuerlöscher
Im bzw vor dem Problemstoffsammelraum sind an gut sicht- und erreichbaren Stellen zwei Pulverfeuerlöscher mit einem Füllgewicht von mindestens 6 kg für die Brandklasse A, B und C bereitzustellen.