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Katharina Häusler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3.2 Welche grundlegenden Rechte haben betroffene Personen?

Die DSGVO legt grundlegende Rechte von betroffenen Personen (und korrespondierende Pflichten von Verantwortlichen) fest, die bei jeder Datenverarbeitung bestehen. Diese in Kapitel III DSGVO (Art 12 bis Art 23) festgelegten Rechte der betroffenen Personen stellen den Kern der datenschutzrechtlichen Regeln dar und umfassen folgende korrespondierende Pflichten von Verantwortlichen:

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