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Katharina Häusler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.9 Informationsfreiheit versus Datenschutz

Das seit 01.09.2025 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG), BGBl I Nr 5/2024, begründet neue Transparenzpflichten für informationspflichtige Organe, worunter insbesondere die Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände fallen (§ 1 Z 1 IFG). Auch Gemeinde-Abfallwirtschaftsverbände zählen daher zu den informationspflichtigen Organen.

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