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Dokument-ID: 552370
6.4 Voraussetzungen des Recyclings, Recyclingverbot
Recyclingvoraussetzungen – Beurteilungsnachweis
Gem § 6 Abs 1 und 2 setzt das Recycling von Altholz in der Holzwerkstoffindustrie die Einhaltung der Vorgaben der Anhänge 1 und 2, vor allem das Vorliegen eines gültigen Beurteilungsnachweises voraus.