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Neu Dokument-ID: 1176378

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.4 Kennzeichnungspflichten der EU-Batterienverordnung

Hinweis:

Die Regelungen der EU-Batterienverordnung zu den Kennzeichnungspflichten treten zum Teil mit 18. August 2025 in Kraft und ersetzen dann die entsprechenden Regelungen der österr BatterienVO. Die über die bisherige Rechtslage hinausgehenden neuen Kennzeichnungspflichten treten jedoch erst frühestens mit 18. August 2026 bzw mit 18. Februar 2027 in Kraft.

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