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Neu Dokument-ID: 470266

FORUM Media (red) - Andreas Westermayer - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Vorgaben der Abfallbehandlungspflichtenverordnung

Geltungsbereich/Verpflichteter

Diese Verordnung gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß AWG 2002.

Verpflichteter ist der Abfallbesitzer. Abfallbesitzer ist als Überbegriff für Abfallerzeuger, Abfallsammler und Abfallbehandler zu verstehen.

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