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Dokument-ID: 468081
5.5 Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998
Pflichtbereich und Andienungszwang
Nach dem Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz (Sbg AWG) 1998 sind gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll), sperrige Siedlungsabfälle (Sperrmüll), biogene Siedlungsabfälle und getrennt zu sammelnde Siedlungsabfälle (Altstoffe) im Rahmen des Pflichtbereiches durch die Gemeinde zu entsorgen. Für diese Abfälle haben sich alle Liegenschaftseigentümer – auch Betriebe – der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Einrichtungen (zB Sammelbehälter, Recyclinghof) zu bedienen.