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Neu Dokument-ID: 553090

FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.2 Dem Verwertungsverfahren zugeführter Abfall

2.1

Nur Abfall aus der Sammlung von verwertbarem Hohlglas, Flachglas oder bleifreiem Geschirr darf der Verwertung zugeführt werden. Das gesammelte Altglas kann unbeabsichtigte Kleinstmengen anderer Glasarten enthalten.

Qualifiziertes Personal, das geschult ist, glashaltigen Abfall zu erkennen, der die Kriterien dieses Abschnitts nicht erfüllt, nimmt eine Annahmekontrolle des gesamten gelieferten glashaltigen Abfalls (durch Sichtprüfung) und der Begleitpapiere vor.

2.2

Glashaltiger Abfall aus Siedlungsabfällen oder Abfälle aus dem Gesundheitswesen werden der Verwertung nicht zugeführt.

2.3

Gefährliche Abfälle werden nicht der Verwertung zugeführt.

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