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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Altlastensanierungsgesetz

Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), BGBl Nr 299/1989 idF BGBl I Nr 30/2024, bildet den rechtlichen Rahmen für das Aufsuchen und Sanieren bzw Sichern von Altlasten und soll bei der nutzungsbezogenen Wiedereingliederung von Altablagerungen, Altstandorten und Altlasten in den Wirtschaftskreislauf unterstützen. Mit Geltung 1. Jänner 2025 treten die umfangreichen Änderungen der ALSAG-Novelle 2024 in Kraft.

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