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FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Elektronische Registrierungspflicht der Abfallsammler und -behandler

Abfallsammler und -behandler, einschließlich rücknahmeberechtigte Personen, die zurückgenommene Abfälle zur Wiederverwendung vorbereiten (vgl § 24a Abs 2 Z 5b AWG 2002), haben sich vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite www.edm.gv.at beim BMK unter Angabe folgender Daten im Register gem § 22 Abs 1 Z 1 zu registrieren:

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