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Dokument-ID: 917196
2.5 Pflichten der Anfallstelle (Altfahrzeugeverordnung)
Registrierungspflicht
Anfallstellen von Altfahrzeugen und Altbauteilen aus Reparaturen müssen sich im EDM-Portal des BMK unter Angabe der jeweiligen unternehmensspezifischen Stammdaten registrieren, um ihre Meldeverpflichtungen im Wege des EDM-Portals erfüllen zu können.