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Neu Dokument-ID: 1192756

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.37 Kein Raum für Grundsatzfragen: Zurückweisung der Revision im Fall der Übertretung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes

Ein allgemeiner Verweis auf das Fehlen höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu bestimmten Aspekten des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes genügt nicht, um eine Revision als zulässig zu erklären. Es bedarf einer konkreten, sachbezogenen Darstellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage.

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