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Dokument-ID: 659462
5.12.5 Kontrahierungszwang und Verbot der Quersubventionierung
In § 32 AWG 2002 werden die haushaltsnahen Sammel- und Verwertungssysteme taxativ aufgezählt. Betroffen sind neben den Sammel- und Verwertungssystemen für Haushaltsverpackungen auch die Systeme für Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten und für Geräte- oder Fahrzeugaltbatterien.