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Dokument-ID: 469516
6 Besondere Behandlungspflichten
Besondere Behandlungspflichten bestehen für Abfallbesitzer hinsichtlich der Ablagerung von gefährlichen Abfällen, PCB- und PCT-haltigen Abfällen, Altölen, persistenten organischen Stoffen, Problemstoffen, Altspeiseölen und -fetten und Bauabfällen.