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Dokument-ID: 1192759
1.40 Seuchenvorsorgeabgabe: Bescheid über Müllvolumen an einzelne Eigentümer möglich
Die Zuteilung eines Restmüllbehältervolumens im Rahmen der Seuchenvorsorgeabgabe kann auch an einzelne Miteigentümer eines Grundstücks gerichtet werden, ohne dass alle Eigentümer in einem Bescheid berücksichtigt werden müssen. Eine unzureichende Grundstücksbezeichnung im Bescheid führt nicht zur Unwirksamkeit, wenn die Zuteilung eindeutig erfolgt ist.