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Neu Dokument-ID: 1071092

Andreas Westermayer | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.5 Rechtliche Vorgaben und Einhaltung von Schutzmaßnahmen

Neben Änderungen der rechtlichen Bestimmungen ergeben sich auch Probleme bei der Umsetzung bestehender abfallrechtlicher Vorgaben.

Bei der Verwendung von analogen Begleit- bzw Lieferscheinen oder sonstigen Fracht- und Auftragsformularen ist zwecks Einhaltung der persönlichen Schutzmaßnahmen insbesondere auf eine kontaktlose Unterschriftleistung durch Verwendung eigener Schreibgeräte und Einhaltung eines Mindestabstandes von 1 Meter zu anderen Personen zu achten. Weiters besteht lt Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Möglichkeit einer Bevollmächtigung, wie insbesondere eine Bevollmächtigung des Übernehmers, die erforderliche Bestätigung jeweils „im Auftrag“ des Übergebers zu erfassen. Diese Vollmacht ist grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren, kann aber aus gegebenem Anlass – solange aufgrund von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen wurden, die Bewegungsfreiheit oder der zwischenmenschliche Kontakt eingeschränkt ist – auch nur mündlich erteilt werden. Kontrollbehörden sind angehalten, das Fehlen einer schriftlichen Vollmachtsurkunde im Hinblick auf eine Vermeidung zusätzlicher Infektionsrisiken im genannten Zeitraum nicht zu beanstanden. Diese Abweichungen sind jedoch nur so lange zulässig, als allgemeine Maßnahmen zur Einschränkung der physischen Kontakte gelten.

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