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Dokument-ID: 472059
9.2 Verfahrensablauf, Parteistellung im Anzeigeverfahren
Gegenstand der behördlichen Prüfung
Aufgrund einer Anzeige nach § 51 AWG 2002 hat die Behörde zu prüfen,
- ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Anzeigeverfahrens gegeben sind,
- ob die beabsichtigten Maßnahmen die Schutzinteressen der mitanzuwendenden Vorschriften beeinträchtigen,
- ob die beabsichtigten Maßnahmen die in § 43 AWG 2002 sonst aufgezählten Schutzinteressen beeinträchtigen.