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Dokument-ID: 552537
7.4 Kriterien für Aluminiumschrott
Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen, wird gem Art 4 nicht mehr als Abfall angesehen, wenn bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen Besitzer alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: