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Dokument-ID: 1091988
5.21.4 Verpackungen – Meldung Lieferant an Großanfallstelle
Hinweis:
Aufgrund der Verpackungsverordnungs-Novelle 2021 hat der Lieferant an eine Großanfallstelle letztmals für das Kalenderjahr 2021 bis Ende März 2022 diese Meldung abzugeben. Ab 1. Jänner 2022 sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen, die auf Verlangen dem BMK vorzulegen sind.