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Dokument-ID: 1192708
1.13 Inanspruchnahme des Geschäftsführers bei Behandlungsaufträgen
Die Abfallbehörde hat bei einem Behandlungsauftrag nach § 73 Abs 1 AWG 2002 die Möglichkeit der Wahl zwischen mehreren Verpflichteten, ihr kommt daher insoweit ein Ermessensspielraum zu.