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Dokument-ID: 917333
3.1.2 Begriffsbestimmungen
Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte iSd EAG-VO sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.