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Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Schlussfolgerungen

Als der internationale und europäische Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung vor mehr als drei Jahrzehnten entworfen und umgesetzt wurde, wurde Abfall als ein Risiko wahrgenommen, und nicht als wertvolle Ressource, welche die Kreislaufwirtschaft ermöglicht. Der Europäische Green Deal und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) fordern weitreichende Veränderungen hinsichtlich der Art und Weise, wie die europäische Wirtschaft zukünftig Waren produziert und Dienstleistungen erbringt. Die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und das ordnungsgemäße Recycling haben nicht mehr zum Ziel, jenen Risiken zu begegnen, die sich aus Produkten ergeben, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben, sondern werden als Promotor kreisförmiger Wertschöpfungsketten angesehen. Mit Letztstand 2023 stammten jedoch nur 11,8 % aller in Europa eingesetzten Materialien aus dem Recycling. Eine deutliche Anhebung der Recyclingziele ist bereits im jüngsten Unionsrecht betreffend Abfallwirtschaft und Recycling implementiert.

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