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Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Einleitung

Es existieren zahlreiche Gründe, warum Abfälle grenzüberschreitend in einen anderen Staat verbracht werden: In grenznahen Regionen können Abfälle anfallen, deren Entsorgung bzw Verwertung in einer im Nachbarland situierten Anlage deshalb Sinn macht, weil die Transportdistanz kürzer als zu einer im Inland gelegenen Anlage ist, oder aber es existiert in einem Staat eine neue Technologie, welche die erste Einrichtung ist und den neuesten Stand der Technik repräsentiert (zB Anlage zum Recycling von Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien). Des Weiteren kann der Fall eintreten, wo eine einzige Anlage ausreicht, um mit den installierten Verarbeitungskapazitäten die Abfälle mehrerer Staaten zu verwerten; dies ist insbesondere bei gewichtsmäßig kleinen Abfallströmen wie zB beim Recycling von Knopfzellen oder der Redestillation bestimmter Lösungsmittel (zB aus Farb- und Lackschlämmen aus der Automobilindustrie) der Fall. Auch kann der Fall eintreten, dass in einem Staat die Errichtung einer bestimmten Entsorgungsanlage aufgrund natürlicher Gegebenheiten nicht möglich ist; dies trifft beispielsweise für Untertagedeponien und Versatzbergwerke zu, welche das Vorhandensein besonderer geologischer Formationen im Untergrund voraussetzen.

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