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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.2 Meldepflichten

Emissionserklärung

Der Inhaber einer Abfallverbrennungs- oder einer Abfallmitverbrennungsanlage muss eine jährliche Emissionserklärung im Wege des EDM-Portals abgeben, wenn die Nennkapazität der gesamten (Mit-)Verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt (siehe § 13 Abs 1 AVV 2024).

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