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Peter Hodecek | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Rechtsgrundlagen des Umweltrechts im primären Unionsrecht

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) aus dem Jahre 1957 gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts, enthielt jedoch in seiner ursprünglichen Form weder in der Präambel noch in den einzelnen Artikeln eine ausdrückliche Erwähnung des Umweltschutzes. Der Schutz der Umwelt war damals – noch – kein Ziel der EWG, und die Gründungsverträge enthielten weder eine Handlungsermächtigung noch eine Rechtsetzungskompetenz für ein Tätigwerden der Gemeinschaft in den Segmenten Umweltpolitik und Umweltschutz.

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