Neu
Dokument-ID: 1192767
1.47 Kein Raum für Verfahrensfehler: VwGH weist Revision wegen Asbestbefund ab
Die Revision gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung wurde zurückgewiesen, da keine Verfahrensfehler oder Beweiswürdigungsfehler vorlagen. Eine Beiziehung der Revisionswerberin zur Befundaufnahme war nicht erforderlich, und die Asbesteigenschaft der aufgefundenen Faserzementbruchstücke wurde korrekt berücksichtigt.