3.1 Sekundärrechtliche Vorgaben zur Bewirtschaftung von Abfällen
Das Abfallrecht der Union gilt als Teil des europäischen Umweltrechts. Das europäische Abfallrecht gehört zu den am meisten detaillierten Materien des EU-Umweltrechts. Das heute geltende Regelungswerk hatte seinen Ursprung bereits in den 70er Jahren, was in erster Linie auf die – damalige – Binnenmarktrelevanz dieses Rechtsgebiets zurückzuführen ist. Die sekundärrechtliche Ausgestaltung des Abfallrechts in der Europäischen Union ist vor dem Hintergrund der primärrechtlichen Vorgaben zu sehen, die gewisse Implikationen auf das Sekundärrecht entfalteten.