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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Anwendungsbereich Abfallverbringungsverordnung 2024

Die EU-Abfallverbringungsverordnung 2024 gilt für die Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten innerhalb der EU oder mit Durchfuhr durch Drittstaaten, für die Verbringung aus Drittstaaten in die EU und aus der EU in Drittstaaten sowie die Verbringung von Abfällen mit Durchfuhr durch die EU von und nach Drittstaaten.

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