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Dokument-ID: 553365
2.6 Problemstoffbezogene Anforderungen
Beschilderung
Weiters sind im Sammelraum und auf der Eingangstüre zur Sammelstelle Schilder für „Rauchverbot“, sowie „Verbot des Hantierens mit offenem Licht und Feuer“ anzubringen. Im Inneren des Raumes ist auch auf das „Verbot von Essen und Trinken“ hinzuweisen.