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Dokument-ID: 469470
4 Verpflichtende Übergabe zur Abfallbehandlung
Verpflichtung des Abfallbesitzers
In Ergänzung zu den allgemeinen Behandlungspflichten, sieht das AWG 2002 vor, dass der Abfallbesitzer, wenn er die Abfälle nicht selbst behandelt, er diese an einen anderen zur Sammlung oder Behandlung Berechtigten zu übergeben hat.