4.2.7 Registrierung des Batterienherstellers iSd EU-Batterienverordnung
Hinweis:
Die Regelungen der EU-Batterienverordnung über die Verpflichtung der Hersteller sich im elektronischen Herstellerregister einzutragen, treten mit 18. August 2025 in Kraft und ersetzen dann die Bestimmungen der österr BatterienVO.
Damit überwacht werden kann, ob Hersteller ihren Verpflichtungen bezüglich der Abfallbehandlung von Batterien, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, nachkommen, ist in jedem Mitgliedstaat ein Register einzurichten, das von der dort zuständigen Behörde verwaltet wird. Das Register kann mit dem nationalen Register, das gemäß der Richtlinie 2006/66/EG eingerichtet wurde, identisch sein. Dementsprechend wird das österr EDM-Register entsprechend adaptiert werden.