5.2.1 Richtlinie 2006/12/EG, Richtlinie 2008/98/EG und Richtlinie (EU) 2018/851
Die Bestimmungen zum rechtlichen Abfallende wurden erstmals in der Richtlinie 2006/12/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie) verankert. Diese Richtlinie wurde seither mehrfach novelliert. Die letztgültigen Bestimmungen zum rechtlichen Abfallende sind nunmehr in der Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in Art 6 integriert. Die Richtlinie war bis längstens 5. Juli 2020 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen.